Seit dem 02.04.2022 entfallen sämtliche Corona-Maßnahmen und Regelungen, da die Hessische Landesregierung notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen hat. Seither ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Dies bedeutet mehr Freiheiten, aber auch mehr Eigenverantwortung. Daher empfehlen wir Ihnen in engen Räumen weiterhin eine Maske zu tragen und sich vor dem nächsten Besuch zu testen.
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